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Verfahren bei elterlicher Beratung in den Beratungsstellen im Vorfeld und nach Gerichtsverhandlungen bei Umgangs- und Sorgesachen

Die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Oldenburg und die AWO Familienberatungsstelle arbeiten in diesem Bereich nach einem gemeinsam entwickelten Verfahren.

Eltern aus dem Stadtgebiet Oldenburg können in eine der beiden Beratungsstellen gehen. Eltern mit Wohnsitz im Landkreis Oldenburg stehen die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Oldenburg und die Beratungsstellen im Landkreis zur Verfügung.

Verfahren

1. Beratung im Vorfeld einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung:

Ein Elternteil ruft in einer der beiden Beratungsstellen an und nimmt eine Anmeldung vor. Sobald ein Beratungsplatz frei ist, werden die Eltern zum ersten Beratungsgespräch eingeladen.

2. Beratung auf Anraten oder Anweisung des Gerichts während oder nach einem Gerichtsverfahren:

Beide Eltern melden sich getrennt voneinander innerhalb von 14 Tagen nach der Verhandlung in einer der Beratungsstellen an. Sobald ein Beratungsplatz frei ist, werden beide Eltern schriftlich zu einem Einzelgespräch eingeladen. Um größtmögliche Unparteilichkeit gewährleisten zu können, wird die Beratung immer von einem Beraterpaar bestehend aus einer Frau und einem Mann durchgeführt. Die Eltern werden aufgefordert, den Gerichtsbeschluss einzureichen. In den jeweiligen Einzelgesprächen werden die Eltern über die Rahmenbedingungen der Beratung informiert und die Anliegen werden aufgenommen. Anschließend werden die Eltern zu einem ersten gemeinsamen Gespräch eingeladen. Liegen die Voraussetzungen für Beratungen vor (dies wird vom Beraterpaar in den ersten Gesprächen diagnostisch genau geprüft), so wird ein gemeinsamer Beratungsauftrag für die kommenden Sitzungen erarbeitet. Diese finden in der Regel im vierzehntägigen Rhythmus statt. In der Beratung werden die Konflikte, die verhindern, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bearbeitet, sodass die elterlichen Kompetenzen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für das Kind bzw. die Kinder (wieder) in den Vordergrund treten können.

Für den Zeitraum der Beratung verpflichten sich die Eltern auf anwaltliche Briefe und gerichtliche Anträge zu verzichten, anderenfalls wird die Beratung unterbrochen oder beendet. Die erarbeiteten Vereinbarungen werden den Eltern durch die Beraterinnen und Berater schriftliche zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen für Dritte z. B. zur Vorlage bei Gericht werden von den Beratungsstellen nicht verfasst. Zum Abschluss erhalten die Eltern auf Wunsch eine formale Bestätigung über die Inanspruchnahme der Beratung ohne weitere Angabe von Inhalten.

Ziele und Bedingungen der Elternberatung nach Trennung:

Entlastung schaffen für das Kind/die Kinder:

  • Eltern darin unterstützen, dass sie ihr Kind/ihre Kinder nicht mit den elterlichen Konflikten konfrontieren
  • Eltern dazu bringen, dass ihre negativen/aggressiven Gefühle nicht auf die Kinder überschwappen
  • Eltern befähigen dem Kind/den Kindern zuzugestehen, Bindungswünsche an beide Eltern zu haben und zu richten
  • Eltern in ihrer Haltung unterstützen, dass beide Eltern für das Kind/die Kinder als stabile Bezugspersonen etabliert werden
  • Eltern befähigen, die Zugänge des Kindes/der Kinder zu beiden Eltern freizuhalten
  • Eltern befähigen, ihr Kind/ihre Kinder in der Trennungsbewältigung (Emotionsregulierung) zu unterstützen
  • Eltern in ihrer Feinfühligkeit und in ihrem Blick auf das Kind/die Kinder zu schulen

Elternverantwortung und selbstregulative Kompetenzen stärken:

  • Elternschaft vor partnerschaftlichen Verletzungen von damals schützen (Veränderung negativer Kognitionen/Attributionen)
  • Verbesserte Stress-Regulation schaffen, Ressourcen aktivieren, Selbstfürsorge anregen (elterliches Wohlbefinden steigern)
  • Selbstwirksamkeit in der Elternbeziehung erhöhen; Elternallianz verbessern; Vereinbarungen für (Konflikt-) Situationen verabreden; gelingendes Verhalten positiv verstärken
  • Stärkung der Erziehungskompetenzen; Feinfühligkeitsschulung; Erfolgserlebnisse vermitteln

Einen haltenden Rahmen geben:

  • Eine den Eltern grundlegend zugewandte Beraterbeziehung bieten mit einer - wenn notwendig - konfrontativen Parteilichkeit für das Kind/die Kinder
  • Eine klare Beratungsstruktur schaffen mit zum Teil sehr direktiver Moderation und strengen Gesprächsregeln
  • Eine verständnisvolle und auf das Kind/die Kinder orientierte Haltung vermitteln, die einen hoffnungsvollen Zugang für eine Neuorganisation der Zukunft bietet

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gern an eine dieser beiden Beratungsstellen wenden:

Familienberatungsstelle der AWO

Für die Stadt Oldenburg

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Für die Stadt und den Landkreis Oldenburg

Cloppenburger Straße 65

26135 Oldenburg

Tel.:0441 973770

Fax: 0441 9737718

info@beratungsstelle-oldenburg.de

Donnerschweer Straße 43

26123 Oldenburg

Tel.: 0441 235-3500

Fax: 0441 235-3512

Psychologische.Beratungen@stadt-oldenburg.de


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