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Elektronischer Rechtsverkehr in Zivilsachen

Rein digital - keine Papierakten mehr in Zivilsachen

Es ist soweit:

Ab dem 29. Mai 2024 arbeitet die Zivilabteilung des Amtsgerichts Oldenburg ausschließlich und rechtsverbindlich mit elektronischen Gerichtsakten. Alle laufenden Papierakten werden dann geschlossen und elektronisch fortgeführt; Neueingänge werden von Beginn an rein elektronisch bearbeitet.

Nach bislang geltender Rechtslage waren alle in Papier begonnenen Verfahren auch in Papier zu Ende zu führen, was für die Gerichte doppelte Arbeit - in eAkte und Papierakte - bedeutete. Durch einen Erlass des Justizministeriums ist nun mit Einführung der eAkte die Schließung aller Papierakten in Zivilsachen möglich, woraus sich erhebliche Effizienzgewinne ergeben werden.

Nachdem Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen und Behörden schon längere Zeit mit den Gerichten ausschließlich elektronisch kommunizieren dürfen, gibt es seit Oktober 2023 diese Möglichkeit mit „Mein Justizpostfach“ nun auch für Bürgerinnen und Bürger. Alle Sachverständigen, Gutachterinnen und Gutachter, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, Unternehmen, Verbände etc. können dieselben Wege wie die Bürgerinnen und Bürger nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter Mein Justizpostfach.

Hinweise zu den rechtlichen und technischen Vorgaben zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr sowie weitere allgemeine Hinweise stellt das Justizportal des Landes Niedersachsen als Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr bereit.

Letztlich digitalisiert die Justiz nicht um der Digitalisierung willen, sondern um am Ende allen Beteiligten ein effizienteres und schnelleres Arbeiten zu ermöglichen. Das erfordert während der Umstellung auf die E-Akte von den Beschäftigten einiges an Umstellung und Engagement ab, weil sich dadurch auch teilweise die bisherigen Arbeitswege deutlich ändern.

Aber auch Sie können bei Ihrer täglichen Arbeit helfen, den Umstellungsprozess möglichst reibungsfrei zu gestalten:

· Versenden Sie in einer Nachricht immer nur Dateien zu einem Verfahren

· Geben Sie das Aktenzeichen der Justiz an

· Übersenden Sie die Dokumente (Schriftsatz, PKH Antrag) als einzelne PDF-Dateien, da eine Gesamt PDF-Datei wegen der Signatur nicht in Schriftsatz und PKH-Antrag getrennt werden kann

· Verwenden Sie aussagekräftige Dateinamen und nummerieren Sie die Dokumente wie:

01PKH-Antrag

02Klageschrift

03AnlageK1

Beachten Sie hierzu den Vorschlag des Niedersächsischen Justizministeriums zu Namenskonventionen im elektronischen Rechtsverkehr

· Bringen Sie die Dokumente in eine „logische“ Reihenfolge, indem Sie den Struktur-datensatz mitsenden.

· Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen noch folgende Bitte:

Geben Sie, insbesondere im Hinblick auf § 130 Nr. 1a ZPO, auch bei Kanzleiwechsel die zuständige Bearbeiterin bzw. den zuständigen Bearbeiter an, halten Sie Ihre Kanzleisoftware möglichst aktuell und sichern Sie damit reibungslose elektronische Kommunikation.

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