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Elektronischer Rechtsverkehr in Insolvenzsachen

Ab dem 17.09.2024 wurden bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb.) die Voraussetzungen für die rechtsverbindliche elektronische Akte eingeführt.
Die Einführung betrifft in einem ersten Schritt zunächst lediglich die Akten in Insolvenzverfahren, die ab diesem Zeitpunkt neu angelegt werden bzw. wurden. Akten, die bis zum 17.09.2024 noch in Papierform angelegt wurden, werden für eine Übergangszeit noch in Papierform weiter fortgeführt.

Von der elektronischen Aktenführung ausgenommen ist derzeit auch noch die Insolvenztabelle. Diese wird weiterhin in Papier geführt.
Im Rahmen der zu erwartenden Einführung der maschinellen Insolvenztabelle werden weitere Informationen bekannt gegeben.

Hinweise für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter und professionelle Einreicherinnen und Einreicher:

· Wichtige Informationen für die Einreichung (Download Dokument_01)

· Liste der Namenskonventionen für die einzureichenden Dokumente (Download Dokument_02)



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