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Barrierefreiheit

Hinweise für Menschen mit Beeinträchtigungen


Barrierefreiheit im Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält in den §§ 186 und 191a GVG besondere Gleichstellungsregelungen für das Gerichtsverfahren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesjustizportals.

 

Im nachfolgenden Dokument erhalten Sie Informationen zur barrierefreien Zugänglichmachung von gerichtlichen Dokumenten.

Barrierefreiheit im Amtsgerichts Oldenburg

Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen sowie bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch an die Wachtmeisterei

im Hauptgebäude, Tel.: 0441 220-3038

oder in der Nebenstelle, Tel.: 0441 220-3401


im Hauptgebäude in der Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg

Behindertenparkplätze

Direkt vor dem Amtsgericht befindet sich ein öffentlicher Behindertenparkplatz. Zwei weitere Parkplätze befinden sich an der Koppelstraße, hinter der ehemaligen JVA (vor der Parkplatzschranke rechts und links).

Zugang zum Gebäude für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Personen

Der Zugang erfolgt über das Tor in der Gerichtsstraße, gegenüber der ehemaligen JVA. Dort betätigen Sie bitte die Klingel des Amtsgerichts. Der barrierefreie Zugang zum Fahrstuhl erfolgt über den Innenhof.

Achtung: Sollten Sie einen Zugang zu der Insolvenz- oder der Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts benötigen, nutzen Sie bitte den Eingang des Oberlandesgerichts.

Fahrstuhl

Über den Fahrstuhl im Hauptgebäude sind alle Etagen des Hauptgebäudes barrierefrei zu erreichen. Im Bedarfsfall sind die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister gerne behilflich.

Behinderten-WC

Das Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss des Amtsgerichts.

Evakuierungsstuhl

Für den Notfall steht ein Evakuierungsstuhl zur Verfügung, der durch geschultes Personal jederzeit bedient werden kann.


in der Nebenstelle in der Bahnhofstraße 13, 26122 Oldenburg

Zugang zum Gebäude für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Personen

Der Zugang erfolgt an der rechten Gebäudeseite über eine lange Rampe. Am Ende der Rampe betätigen Sie bitte die Klingel des Amtsgerichts. Damit der Wachtmeisterei rechtzeitig beim Zugang behilflich sein kann, kontaktieren Sie ihn bitte vorab telefonisch unter der oben angegebenen Nummer.

Fahrstuhl

Über den Fahrstuhl in der Nebenstelle sind sämtliche Etagen zu erreichen. Im Bedarfsfall sind die Wachtmeister gerne behilflich.

Evakuierungsstuhl

Für den Notfall steht ein Evakuierungsstuhl zur Verfügung, der durch geschultes Personal jederzeit bedient werden kann.

 

Bildrechte: Niedersächsischen Justizministeriums
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