Niedersachsen klar Logo

Nachtbriefkasten

des Amtsgerichts Oldenburg


Rund um die Uhr können Anträge fristwahrend im sogenannten Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Oldenburg eingeworfen werden. Dieser befindet sich neben dem Eingang des Hauptgebäudes Elisabethstraße 8 sowie neben dem Eingang der Nebenstelle Bahnhofstr. 13.

Eine technische Vorrichtung in diesem Briefkasten sortiert die eingeworfenen Schriftstücke danach, ob sie vor oder nach Mitternacht eingeworfen wurden. Sollten Sie also fristgebundene Anträge erst am letzten Tag der Frist einwerfen, lässt sich auf diese Weise feststellen, dass sie das Gericht noch rechtzeitig (also vor Mitternacht) erreicht haben.

Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten nicht für den Einwurf umfangreicher Schriftstücke (z. B. Akten) geeignet ist.


Der (Nacht-)Briefkasten des Amtsgerichts Oldenburg – Hauptgebäude Elisabethstraße 8, Oldenburg – kann aufgrund einer Baumaßnahme ab dem 13.10.2025 nicht genutzt werden. Der Ersatzbriefkasten befindet sich ab dem 13.10.2025 vorübergehend bei dem Oberlandesgericht Oldenburg, Richard-Wagner-Platz 1, Oldenburg. Fristsachen, die an das Amtsgericht Oldenburg gerichtet sind, können dort am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Schriftstücke in Grundbuchsachen und Schriftstücke mit Wertgegenständen sind zur Vermeidung von Nachteilen nicht einzuwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abzugeben.

Nachtbriefkasten  
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln