Vereinbaren Sie bitte unter dem folgenden Link vorab online Ihren Termin:
Seit dem 1. März 2021 werden im Justizservice, der zentralen Anlaufstelle des Amtsgerichts Oldenburg, Anträge und Erklärungen entgegengenommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizservice erteilen außerdem Auskünfte, insbesondere zu Zuständigkeiten, Verfahrensabläufen und Formularen.
Eine Rechtsberatung erfolgt hingegen nicht.
Der Justizservice befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Oldenburg (Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg).
Der barrierefreie Zugang erfolgt über das Tor in der Gerichtsstraße, gegenüber der ehemaligen JVA. Dort betätigen Sie bitte die Klingel des Amtsgerichts. Den barrierefreien Zugang zum Fahrstuhl erreichen Sie über den Innenhof.
Sprechzeiten
Es gelten folgende Sprechzeiten für den Justizservice des Amtsgerichts Oldenburg:
Wochentag | Sprechzeit vormittags | Sprechzeit nachmittags |
Montag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | - |
Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | - |
Mittwoch | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | - |
Donnerstag | - | 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | - |
An Tagen vor Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12. ist der Justizservice abweichend von der vorstehenden Regelung in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Außerhalb der Sprechzeiten ist eine Antragsaufnahme nur in sehr dringenden Fällen möglich. Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme (0441/220-3504) ist zwingend erforderlich.
Wir bitten Sie, vor Ihrem Besuch des Justizservice einen entsprechenden Termin online zu vereinbaren.
Sie können den Termin hier buchen.
Beachten Sie bitte den untenstehenden Hinweis für Nachlassangelegenheiten.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie alternativ telefonisch (0441/220-3504) einen Termin vereinbaren.
Hinweis für Termine in Nachlassangelegenheiten:
Erbscheinsanträge können durch den Justizservice nur für gesetzliche Erbfolgen der 1. Ordnung (Kinder, ggf. Enkelkinder sowie Ehegatte) aufgenommen werden, sofern kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist.
Erbscheinsanträge aufgrund eines Testaments bzw. Erbvertrages oder bei Erben außerhalb der 1. Ordnung (Kinder, ggf. Enkelkinder sowie Ehegatte) werden durch die Nachlassabteilung aufgenommen. Wenden Sie sich hierfür bitte über die Telefonzentrale (0441 220-0) an den zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte bringen Sie in jedem Fall einen Lichtbildausweis sowie vorhandene Unterlagen, die Ihr Anliegen bzw. Ihren Antrag begründen, mit.
Bei Erbscheinanträgen sind neben dem Personalausweis die folgenden Unterlagen mitzubringen:
· Sterbeurkunde des Erblassers/der Erblasserin,
· Heiratsurkunde des Erblassers/der Erblasserin,
· ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners des Erblassers/der Erblasserin,
· Geburtsurkunden sämtlicher Abkömmlinge des Erblassers/der Erblasserin,
· ggf. Sterbeurkunden von bereits verstorbenen Abkömmlingen des Erblassers/der Erblasserin und
· ggf. Nachweis über den aktuell geführten Ehenamen der Abkömmlinge des Erblassers/der Erblasserin (durch die Heiratsurkunde).
Aktuelle Broschüren und Formulare nebst Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.
Daneben finden Sie auf unserer Homepage weitere nützliche Formulare und Vordrucke.
Die Zuständigkeiten des Justizservice können Sie dem Aufgabenkatalog entnehmen.
Neuer Online-Service für Beratungshilfe
Vereinbaren Sie bitte unter dem folgenden Link vorab online Ihren Termin:
Verlängerte Wartezeiten im Justizservice
Aufgrund der hohen Auslastungen bei den Terminbuchungen kann es derzeit zu verlängerten Wartezeiten im Justizservice kommen.
Wir bitte um Ihr Verständnis!