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Justizservice des Amtsgerichts Oldenburg

Logo Justizservice   Bildrechte: Nds. Justizministerium

Seit dem 1. März 2021 werden im Justizservice, der zentralen Anlaufstelle des Amtsgerichts Oldenburg, Anträge und Erklärungen entgegengenommen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizservice erteilen außerdem Auskünfte, insbesondere zu Zuständigkeiten, Verfahrensabläufen und Formularen.

Eine Rechtsberatung erfolgt hingegen nicht.


Der Justizservice befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Oldenburg (Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg).

Der barrierefreie Zugang erfolgt über das Tor in der Gerichtsstraße, gegenüber der ehemaligen JVA. Dort betätigen Sie bitte die Klingel des Amtsgerichts. Den barrierefreien Zugang zum Fahrstuhl erreichen Sie über den Innenhof.


Sprechzeiten

Es gelten folgende Sprechzeiten für den Justizservice des Amtsgerichts Oldenburg:


Wochentag Sprechzeit vormittags Sprechzeit nachmittags
Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr -
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr -
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr -
Donnerstag - 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr -

An Tagen vor Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12. ist der Justizservice abweichend von der vorstehenden Regelung in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.


Achtung!

Im März 2024 gelten geänderte Öffnungszeiten: Mo - Mi von 09:00 - 12:00 Uhr, Do von 12:30 bis 15:30 Uhr und Fr von 09:00 - 12:00 Uhr


Außerhalb der Sprechzeiten ist eine Antragsaufnahme nur in sehr dringenden Fällen möglich. Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme (0441/220-0) ist zwingend erforderlich.


Terminvereinbarung


Wir bitten Sie, vor Ihrem Besuch des Justizservice einen entsprechenden Termin online zu vereinbaren.

Sie können den Termin hier buchen.

Beachten Sie bitte den untenstehenden Hinweis für Nachlassangelegenheiten.

Sollte dies nicht möglich sein, können Sie alternativ telefonisch (0441/220-0) einen Termin vereinbaren.


Hinweis für Termine in Nachlassangelegenheiten:

Erbscheinsanträge können durch den Justizservice nur für gesetzliche Erbfolgen der 1. Ordnung (Kinder, ggf. Enkelkinder sowie Ehegatte) aufgenommen werden, sofern kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist.

Erbscheinsanträge aufgrund eines Testaments bzw. Erbvertrages oder bei Erben außerhalb der 1. Ordnung (Kinder, ggf. Enkelkinder sowie Ehegatte) werden durch die Nachlassabteilung aufgenommen. Wenden Sie sich hierfür bitte über die Telefonzentrale (0441 220-0) an den zuständigen Sachbearbeiter.




Was muss ich mitbringen?


Bitte bringen Sie in jedem Fall einen Lichtbildausweis sowie vorhandene Unterlagen, die Ihr Anliegen bzw. Ihren Antrag begründen, mit.



Weitere nützliche Informationen


Aktuelle Broschüren und Formulare nebst Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.

Daneben finden Sie auf unserer Homepage weitere nützliche Formulare und Vordrucke.

Aufgabenkatalog


Die Zuständigkeiten des Justizservice können Sie dem Aufgabenkatalog entnehmen.

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie bitte unter dem folgenden Link vorab online Ihren Termin:

WICHTIGER HINWEIS

Im März 2024 gelten geänderte Öffnungszeiten:
Mo - Mi von 09:00 - 12:00 Uhr,
Do von 12:30 - 15:30 Uhr
und Fr von 09:00 - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Verlängerte Wartezeiten im Justizservice

Aufgrund der hohen Auslastungen bei den Terminbuchungen kann es derzeit zu verlängerten Wartezeiten im Justizservice kommen.

Wir bitte um Ihr Verständnis!

Aufgabenkatalog Justizservice

  Aufgabenkatalog

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