Elektronischer Rechtsverkehr in Insolvenzsachen
Ab dem 15.11.2024 werden bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb.) die Akten in Insolvenzverfahren grundsätzlich elektronisch geführt.
Von der elektronischen Aktenführung ausgenommen ist derzeit noch die Insolvenztabelle. Diese wird weiterhin in Papier geführt.
Im Rahmen der zu erwartenden Einführung der maschinellen Insolvenztabelle werden weitere Informationen bekannt gegeben.
Hinweise für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter und professionelle Einreicherinnen und Einreicher:
· Wichtige Informationen für die Einreichung (Download Dokument_01)
· Liste der Namenskonventionen für die einzureichenden Dokumente (Download Dokument_02)